Viele werden sich schon gefragt haben: Wann muss ich eigentlich GEMA-Gebühr bei den Inhalten meiner Website zahlen? Ich wollte es genau wissen und habe vor ein paar Tagen bei der GEMA angefragt, ob Einbettungen (Soundcloud, YouTube etc.) auf der eigenen Seite gebührenpflichtig sind oder nicht. Folgende Antworten erhielt ich (nein, das stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar).
Zunächst ist es so, dass bei der GEMA immer die für einen persönlich zuständige Direktion Auskunft geben kann. Das wird anhand der PLZ entschieden. Bei meinem ersten Telefonat mit der Direktion Nürnberg erfuhr ich, dass diese Frage nur der Chef beantworten könne, aber der wäre leider außer Haus. Man würde mich zurückrufen. Ich erfuhr auch, dass speziell für YouTube nur die Generaldirektion zuständig sei.
Update: Laut Beschluss des EuGh sind Einbettungen von YouTube Videos nicht GEMA-pflichtig.
Heute kam nun der Rückruf. Hauptaussage: Pauschal könne man meine Frage nicht beantworten, da das auch von der Kategorie meiner Website abhängt. Die GEMA hat 4 Kategorien zur Einteilung von Homepages – genauer habe ich mich da jetzt nicht informiert. Zu den Einbettungen: Es sei laut GEMA davon auszugehen, dass sie gebührenpflichtig sind, da die Musik auf der eigenen Website abgespielt wird (technisch zwar quatsch, aber…). D.h. nur Links zu YouTube oder Soundcloud sind auf jeden Fall nicht GEMA-pflichtig.
In diesem Zusammenhang sollte man aber die Verbreiterhaftung bei Einbettungen beachten, wenn die Musik, Film etc. augenscheinlich von nicht-offziellen Quellen eingestellt worden ist. Sollte man solche Sachen einbetten, macht man sich theoretisch mit-strafbar.
Gut zu wissen!!